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bet-at-home.com: Schweizer Vorsicht
In der Schweiz gibt es einen Rechtsstreit darüber, ob das Angebot von Sportwetten einer Tochter von bet-at-home.com der Umsatzsteuer unterliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass dem so sei. Allerdings ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Gesellschaft hat inzwischen die entsprechenden Erfolgsaussichten geprüft, so dass man heute Rückstellungen über rund 4,8 Millionen Euro gebildet hat. Wie bisher rechnet
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