bet-at-home.com: Schweizer Vorsicht
In der Schweiz gibt es einen Rechtsstreit darüber, ob das Angebot von Sportwetten einer Tochter von bet-at-home.com der Umsatzsteuer unterliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass dem so sei. Allerdings ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden.
Die Gesellschaft hat inzwischen die entsprechenden Erfolgsaussichten geprüft, so dass man heute Rückstellungen über rund 4,8 Millionen Euro gebildet hat.
Wie bisher rechnet bet-at-hom.com für 2024 mit einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Millionen Euro und 53 Millionen Euro. Das EBITDA vor Sondereinflüssen sieht man weiter bei -1 Million Euro bis +2,5 Millionen Euro.
Die Aktien von bet-at-home.com (WKN: A0DNAY, ISIN: DE000A0DNAY5, Chart, News) verlieren auf Xetra 7,2 Prozent auf 3,21 Euro. In den vergangenen zwölf Monaten ergibt sich ein Minus von 18 Prozent.