Pentixapharm: Bafin stellt Fehler im Konzernabschluss 2024 fest
Die Bafin hat ihre Bilanzkontrolle bei Pentixapharm abgeschlossen und nach Angaben des Unternehmens aus Berlin mehrere Fehler im Konzernabschluss 2024 festgestellt. Die Behörde beanstandet dabei Sachverhalte, die das Unternehmen bereits im Juni 2026 öffentlich gemacht hatte - wir berichteten. Nach Auffassung der Bafin sind insbesondere die immateriellen Vermögenswerte um 34,7 Millionen Euro und die Kapitalrücklage um 21,6 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Von den beanstandeten immateriellen Vermögenswerten entfallen 21,6 Millionen Euro auf Wertansätze aus einer Kaufpreisallokation auf Ebene der früheren Anteilseignerin der Pentixapharm AG. Weitere 13,1 Millionen Euro betreffen Ausgaben aus den Jahren 2021 bis 2024 für das Entwicklungsprojekt PentixaFor, für die nach Einschätzung der Bafin die Voraussetzungen zur Aktivierung nicht erfüllt waren.
Pentixapharm will gegen den Bescheid der Bafin keine Rechtsbehelfe einlegen. Nach Einschätzung des Vorstands haben die Feststellungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit, die Liquidität oder die Geschäftsaussichten. Auch die Prognose für das Geschäftsjahr 2026 bleibt nach Angaben des Unternehmens unverändert.
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