Bafin nimmt Dermapharms Bilanz 2025 unter die Lupe
Die Finanzaufsicht Bafin hat am 14. Juli 2026 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses der Dermapharm Holding SE zum 31. Dezember 2025 samt Lagebericht eingeleitet. Nach Angaben der Behörde liegen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungs-Vorschriften vor. Im Zentrum steht die bilanzielle Abbildung einer Forderung einschließlich darauf erfasster Zinsansprüche über 63,2 Millionen Euro, die möglicherweise fehlerhaft ist. Hinzu kommt der Verdacht, dass Dermapharm Geschäftsvorfälle mit einem nahestehenden Unternehmen unzureichend erläutert hat. 4investors.de als bevorzugte Quelle bei Google festlegen Damit sehen Sie unsere Börsen- und Aktiennews häufiger in Ihren Google-Suchergebnissen.
Eine Stellungnahme des Unternehmens liegt bislang nicht vor.
Rechtsgrundlage der anlassbezogenen Prüfung ist das Wertpapierhandelsgesetz, das die Bafin bei konkreten Anhaltspunkten zum Einschreiten verpflichtet und zugleich die Bekanntmachung vorsieht. Über das Ergebnis wird die Behörde die Öffentlichkeit informieren, unabhängig davon, ob sie am Ende Fehler feststellt. Aus der Bekanntmachung folgt nach Darstellung der Bafin ausdrücklich nicht, dass die Rechnungslegung von Dermapharm fehlerhaft ist.

Hinweis auf Interessenskonflikt(e): Der / die Autor(in) oder andere Personen aus der 4investors-Redaktion halten unmittelbar Positionen in Finanzinstrumenten / Derivate auf Finanzinstrumente von Unternehmen, die in diesem Beitrag thematisiert werden und deren Kurse durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten: Dermapharm Holding.
