Gerry Weber: Gericht erlaubt vorlÀufige Eigenverwaltung
Gerry Weber hat mit dem heutigen Antrag auf vorlĂ€ufige Eigenverwaltung im Rahmen der Insolvenzordnung die Börse geschockt. Verhandlungen um eine Rettung aus den finanziellen Schwierigkeiten waren zuvor geplatzt - wir berichteten. Obwohl die Pleite aufgrund jĂŒngster Entwicklungen nicht ganz ĂŒberraschend kommt, rauscht der Aktienkurs von Gerry Weber heute noch einmal heftig in die Tiefe. Bei 0,43 Euro liegt das Tief, aktuell notiert die Gerry Weber Aktie bei 0,628 Euro mit mehr als 63 Prozent im Minus.
Am Nachmittag hat das zustĂ€ndige Bielefelder Gericht dem Antrag des Unternehmens auf vorlĂ€ufige Eigenverwaltung stattgegeben. âZur UnterstĂŒtzung hat der Vorstand den insolvenzrechtlich erfahrenen und in der Modebranche sehr versierten Eigenverwalter und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Gerloff & Liebler RechtsanwĂ€lte, hinzugezogen. In der Funktion eines GeneralbevollmĂ€chtigten wird er insbesondere in verfahrens- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen koordinieren. Zum vorlĂ€ufigen Sachwalter hat das zustĂ€ndige Gericht Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, einen ebenso branchen- wie insolvenzrechtlich erfahrenen Sanierungsexperten, bestelltâ, teilt Gerry Weber am Freitag mit.

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