Shortseller-Radar: Neue Wetten und auffällige Bewegungen bei Evotec, Ströer, Suss
Wer Aktien leerverkauft, also auf fallende Kurse spekuliert, unterliegt Transparenzpflichten gemäß EU-Leerverkaufsverordnung. Ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals muss eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Die aktuellen Meldungen zeigen heute einige bemerkenswerte Entwicklungen. Neu im Visier der Shortseller Gleich drei Werte geraten erstmals ins Fadenkreuz institutioneller Leerverkäufer, die die Meldeschwelle von 0,5 Prozent
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