Eckert & Ziegler: BaFin prüft Bilanzierung der Pentixapharm-Abspaltung
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses der Eckert & Ziegler SE zum 31. Dezember 2024 samt zusammengefasstem Lagebericht eingeleitet. Nach Angaben der Behörde liegen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor. Im Kern geht es um die Abspaltung der Pentixapharm AG im Oktober 2024, die Eckert & Ziegler erfolgsneutral bilanziert hatte. Aus Sicht der BaFin könnte stattdessen eine erfolgswirksame Erfassung geboten gewesen sein. In dem Zusammenhang prüft die BaFin, ob Eckert & Ziegler die oberste beherrschende Partei unzutreffend angegeben hat. 4investors.de als bevorzugte Quelle bei Google festlegen Damit sehen Sie unsere Börsen- und Aktiennews häufiger in Ihren Google-Suchergebnissen.
Eine im Zuge einer Abspaltung vorgenommene Sachausschüttung an die Eigentümer darf nur dann erfolgsneutral verbucht werden, wenn der Sachwert vor und nach der Ausschüttung der Verfügungsgewalt derselben Partei unterliegt. Die BaFin prüft daher, ob Beherrschungsverhältnisse bei Eckert & Ziegler der erfolgsneutralen Ausbuchung der Vermögenswerte und Schulden von Pentixapharm entgegenstanden. Rechtsgrundlage der Prüfung ist das Wertpapierhandelsgesetz, das die Behörde bei konkreten Anhaltspunkten zum Einschreiten und zur Bekanntmachung verpflichtet.
Eckert & Ziegler ordnet die möglichen Folgen als begrenzt ein. Eine erfolgswirksame Bilanzierung hätte nach Darstellung des Unternehmens im Konzernabschluss 2024 zum Ausweis eines zusätzlichen Gewinns aus aufgegebenen Geschäftsbereichen geführt, ohne die operativen Kennzahlen oder die Folgejahre zu berühren. Nach eigenen Angaben steht Eckert & Ziegler dazu in engem und konstruktivem Austausch mit der BaFin.

