123fahrschule: „Zeitplan und die Inhalte stehen” - Fahrschulreform passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zur geplanten Reform der Fahrschulausbildung verabschiedet und den Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne grundsätzliche Einwände passieren lassen. Für die 123fahrschule SE sind nach Angaben des Unternehmens vor allem die Kernelemente entscheidend, und die blieben unangetastet. Der digitale Theorieunterricht als zentraler Baustein des Geschäftsmodells der 123fahrschule bleibt erhalten, ebenso der Wegfall der Präsenz- und Unterrichtsraumpflicht sowie die gesetzliche Anerkennung von Fahrsimulatoren für Pflichtinhalte. 4investors.de als bevorzugte Quelle bei Google festlegen Damit sehen Sie unsere Börsen- und Aktiennews häufiger in Ihren Google-Suchergebnissen.
Damit sieht die 123fahrschule SE eine belastbare Grundlage für die weitere Entwicklung des Geschäfts. „Für uns ist entscheidend, dass es keine inhaltlichen Überraschungen bzw. keinen Widerstand gegen das Wesentliche gab. Der Zeitplan und die Inhalte stehen somit und wir nutzen das grüne Licht, um uns weiter konsequent auf den 1. Januar 2027 vorzubereiten”, sagt Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE.
Auch die im Entwurf vorgesehene Laienausbildung bleibt bestehen, ein Antrag auf vollständige Streichung fand im Bundesrat keine Mehrheit. Eingeführt werden soll sie bundeseinheitlich mit einer Opt-out-Möglichkeit für die Länder. Diesen Kompromiss wertet die 123fahrschule SE als für sich vorteilhaft, da die Fahrschule über die Einweisung des Anleiters weiterhin in den Prozess eingebunden bleibe.
Als nächsten Schritt geht die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung zur Gegenäußerung, anschließend berät der Bundestag den Entwurf. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 hält der Vorstand der 123fahrschule SE weiterhin für realistisch.


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