Bayer AG: Supreme Court stärkt Monsanto im Glyphosat-Streit
Der Oberste Gerichtshof der USA hat im Fall Durnell zugunsten der Bayer-Tochter Monsanto entschieden. Mit sieben zu zwei Stimmen stellte das Gericht fest, dass das Bundesgesetz FIFRA Schadensersatzklagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Ebene einzelner Bundesstaaten ausschließt, sofern die US-Umweltbehörde EPA die Sicherheit eines Produkts festgestellt hat. Da die meisten der anhängigen Roundup-Klagen Bayer-Angaben genau auf diesem Argument beruhen, könnte das Urteil die seit fast einem Jahrzehnt laufenden Rechtsstreitigkeiten erheblich eindämmen – bestehende Klagen könnten abgewiesen, künftige verhindert werden. 4investors.de als bevorzugte Quelle bei Google festlegen Damit sehen Sie unsere Börsen- und Aktiennews häufiger in Ihren Google-Suchergebnissen.
Für Bayer ist die Entscheidung ein zentraler Baustein der mehrgleisigen Strategie zur Beilegung des Dauerkonflikts. Vorstandschef Bill Anderson sprach von überfälliger Klarheit und verwies darauf, dass die Verfahren das Unternehmen finanziell stark belastet und das öffentliche Vertrauen beschädigt hätten. Bereits im Februar 2026 hatte Monsanto mit Klägeranwälten einen Sammelvergleich geschlossen, der anhängige und mögliche künftige Klagen wegen Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom beilegen soll und vorläufig genehmigt wurde.
Bayer untermauert seine Position mit dem Verweis auf den regulatorischen Konsens: Die EPA habe wiederholt festgestellt, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung nicht krebserregend sei, ebenso führende Behörden in Europa, Asien und Lateinamerika. Den Ursprung der Klagewelle sieht der Konzern in einer mehr als zehn Jahre alten Einstufung der Krebsforschungsagentur IARC, die Klägeranwälte vor Gericht genutzt hätten, obwohl die Zulassungsbehörden deren Schlussfolgerungen widersprechen.


