Bayer Aktie auf Achterbahnfahrt: Expertenstimmen zum anstehenden Glyphosat-Vergleich
Nach dem Glyphosat-Sammelvergleich über maximal 7,25 Milliarden US-Dollar stufen die meisten Analysten die Bayer-Aktie weiterhin positiv ein, verweisen aber auf verbleibende Unsicherheiten. An der Börse fährt der DAX-Titel derweil Achterbahn. Wurde der Vergleich, der gerichtlich noch bestätigt werden muss, zunächst euphorisch mit einem Kurssprung auf 49,78 Euro von Anlegern gefeiert, so ist die Euphorie aktuell weg. Mit einem Kurs von 44,365 Euro notiert Bayers Aktienkurs mittlerweile sogar spürbar tiefer als vor den gestrigen Gerüchten über eine bevorstehende Vergleichs-News, die dann am späten Dienstagnachmittag vom Unternehmen aus Leverkusen auch veröffentlicht wurde.
Goldman Sachs beließ das Rating bei einer Kaufempfehlung mit einem Kursziel von 54,50 Euro für die Aktien von Bayer (WKN: BAY001, ISIN: DE000BAY0017, Chart, News) und sieht den Vergleich als wichtigen Schritt, den Fokus zurück auf das operative Geschäft zu lenken. Zudem könnte eine mögliche Konzernaufspaltung langfristig zusätzliches Wertpotenzial von 10 Euro je Aktie freisetzen, so die Analysten.
Die Analysten bei Barclays bestätigte ihr „Overweight” mit einem Kursziel von 50 Euro. Die Erhöhung der Rückstellungen auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro dürfte sich nach Einschätzung des Instituts positiv auf die Anlegerstimmung auswirken, da sie ein deutlich breiteres Spektrum der Rechtsstreitigkeiten abdecke als erwartet.
Auch JPMorgan beließ das Rating bei „Overweight” und sieht Bayers Aktienkursziel weiter bei 50 Euro, wies jedoch darauf hin, dass die starke Kursreaktion den Vergleich bereits eingepreist habe.
Kritischer äußerte sich Jefferies, das die Einstufung „Hold” mit einem Kursziel von 25 Euro für Bayers Anteilscheine bestätigte. Das Institut verwies darauf, dass der Konzern aus Leverkusen für 2026 aufgrund des US-Vergleichs nun von einem negativen Free Cashflow ausgehe.
Die Analysten betonten in ihren Studien zudem, dass wesentliche Risiken für Bayer weiterhin fortbestehen. Dazu zählen die noch ausstehende gerichtliche Genehmigung des Vergleichs sowie die Entscheidung des US Supreme Court im Fall „Durnell”, die für etwa 80 Prozent der Verfahren maßgeblich sein könnte.
