4SC AG: Kapitalmaßnahmen mit Delisting ab Mitte Dezember
Die 4SC AG rechnet mit dem zeitnahen Wirksamwerden der von der Hauptversammlung am 19. September 2025 beschlossenen Kapitalmaßnahmen. Konkret soll die Kapitalherabsetzung auf null Euro mit gleichzeitiger Barkapitalerhöhung um rund 2,7 Millionen Euro durch Eintragung ins Handelsregister am oder um den 16. Dezember 2025 wirksam werden.
Die beiden Großaktionäre haben ihre Bezugsrechte im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals vollständig ausgeübt und darüber hinaus Mehrbezugswünsche im Rahmen des vorgesehenen Volumens angemeldet. Aktien, die nicht unmittelbar von den Großaktionären gezeichnet wurden, übernahm die Baader Bank AG als Abwicklungsstelle mit der Verpflichtung, diese zum Bezugspreis an bezugsberechtigte Streubesitzaktionäre sowie an Aktionäre mit Mehrzuteilung weiterzugeben. Die Bezugsfrist endete am 8. Dezember 2025.
Mit der Eintragung der Kapitalherabsetzung auf null Euro erlöschen sämtliche derzeit ausgegebenen Aktien der 4SC AG kompensationslos. Gleichzeitig endet die Börsenzulassung dieser Altaktien. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat angekündigt, die Notierung nach Wirksamwerden der Eintragung von Amts wegen einzustellen. Die Ausbuchung der Altaktien aus den Depots soll in den darauffolgenden Tagen erfolgen.
Die Einbuchung der im Zuge der Wiedererhöhung des Grundkapitals bezogenen neuen Aktien einschließlich Mehrbezug (ISIN DE000A0L1LC2) wird für den Zeitraum um den 23. Dezember 2025 erwartet. Eine Börsenzulassung der neuen Aktien ist nicht vorgesehen.
