K+S verzeichnet Erfolg vor Gericht - Staatsanwaltschaft scheitert mit Beschwerde
Im rechtlichen Streit um die Versenkung von Salzabwässern habt K+S vor dem Oberlandesgericht in Jena einen Erfolg verzeichnet. Das Gericht weist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurück, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts Meiningen vom September 2016 richtet. Dieses hatte, so K+s am Freitag, „den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 abgelehnt. Zugleich hatte es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die K+S Aktiengesellschaft als Nebenbeteiligte zuzulassen und darüber hinaus Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben“.
K+S sieht sich aufgrund der Entwicklung in der Einschätzung bestätigt, dass erteilte Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig seien. Eine Anklage in diesem Zusammenhang wurde durch das Gericht in Meiningen nicht zu Hauptverhandlung zugelassen.
Die K+S Aktie notiert im XETRA-Handel bei 23,815 Euro mit 0,09 Prozent im Plus. Mehr zur charttechnischen Lage der K+S Aktie: hier klicken.