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AstraZeneca: COVID-19 Impfstoff vor der EU-Zulassung

29.01.2021 17:08 Uhr - Autor: Robin Lohwe  auf twitter

COVID-19 Pandemie: AstraZenecas Impfstoff dürfte die EU-Zulassung in Kürze erhalten. Bild und Copyright: joker1991 / shutterstock.com.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA empfiehlt eine Zulassung von AstraZenecas COVID-19 Impfstoff auf Basis einer Notfallzulassung. Eine entsprechende Empfehlung hat heute der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA ausgesprochen. Die endgültige Zulassung muss von der Europäischen Kommission ausgesprochen werden, die aber in der Regel den Empfehlungen des CHMP folgt und die AstraZenecas Impfstoff in Kürze zulassen dürfte.

„Mit dieser dritten positiven Stellungnahme haben wir das Arsenal an Impfstoffen, das den EU- und EWR-Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Pandemie und zum Schutz ihrer Bürger zur Verfügung steht, weiter ausgebaut", sagte Emer Cooke, Executive Director der EMA. "Wie in früheren Fällen hat der CHMP diesen Impfstoff streng bewertet, und die wissenschaftliche Grundlage unserer Arbeit unterstreicht unser festes Engagement für den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger”, so Cooke in der heute veröffentlichten Stellungnahme der EMA. So hätten laut EMA die kombinierten Ergebnisse der vier klinischen Studien AstraZenecas in Großbritannien, Brasilien und Südafrika zeigten, dass der COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmakonzerns sicher und wirksam bei der Prävention von COVID-19 bei Menschen ab 18 Jahren sei, heißt es vonseiten der EMA am Freitag.

An der Studie waren 24.000 Probanden beteiligt. „Die meisten Teilnehmer an diesen Studien waren zwischen 18 und 55 Jahre alt. Es gibt noch nicht genügend Ergebnisse bei älteren Teilnehmern (über 55 Jahre alt), um eine Aussage darüber zu treffen, wie gut der Impfstoff in dieser Gruppe wirkt”, so die EMA.

Lesen Sie mehr zum Thema AstraZeneca im Bericht vom 29.01.2021

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Im Streit mit AstraZeneca hat die Europäische Union das britisch-schwedische Pharma-Unternehmen nun zur Zustimmung für die Veröffentlichung des Vertrags drängen können. „Nach der erneuten Aufforderung durch die Europäische Kommission am 27. Januar 2021 hat sich das Pharmaunternehmen AstraZeneca bereit erklärt, den am 27. August 2020 zwischen den beiden Parteien unterzeichneten Vertrag in geschwärzter Form zu veröffentlichen”, so die Europäische Kommission am Freitag. Veröffentlicht wurde allerdings nur eine geschwärzte Version des Vertrages von EU und AstraZeneca.

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