GKB informiert über den Eingang einer gerichtlichen Auseinandersetzung
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Graubündner Kantonalbank / Schlagwort(e): Rechtssache Medienmitteilung vom 4. Mai 2026 (Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR) Die Graubündner Kantonalbank (GKB) informiert über den Eingang einer Klage gegen ihre Tochtergesellschaft BZ Bank Aktiengesellschaft, gegen Organe der BZ Bank Aktiengesellschaft sowie die GKB. Die GKB nimmt Kenntnis von einer gegen ihre Tochtergesellschaft BZ Bank Aktiengesellschaft, gegen ehemalige und aktuelle Organe der BZ Bank Aktiengesellschaft sowie gegen die GKB mittels Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt Höfe (Freienbach/SZ) eingereichten Klage. Die Klage steht im Zusammenhang mit einer Kundenbeziehung und einem von der BZ Bank verwalteten Anlageprodukt. Der Kläger wirft den beklagten Parteien diesbezüglich Pflichtverletzungen vor. Der Forderungsbetrag bewegt sich im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Die GKB und die BZ Bank Aktiengesellschaft erachten die Vorwürfe als unbegründet und bestreiten die Forderungen. Die GKB und die BZ Bank Aktiengesellschaft werden sich im Verfahren entsprechend verteidigen. Die GKB wird über wesentliche Entwicklungen in diesem Verfahren zu gegebener Zeit wieder informieren. Kontakt:
Graubündner Kantonalbank. Die GKB verfügt über Mehrheitsbeteiligungen an der Privatbank Bellerive AG und der Albin Kistler AG. Zudem ist sie Alleinaktionärin der BZ Bank Aktiengesellschaft. Der GKB Partizipationsschein ist seit 1985 börsenkotiert. Am Geschäftsergebnis 2025 partizipierte der Kanton Graubünden inkl. Abgeltung der Staatsgarantie mit 103.6 Millionen Franken. Ende der Adhoc-Mitteilung |
2320020 04.05.2026 CET/CEST
