Biofrontera: Gerichtsurteil zum US-IPO
Ein Gerichtsurteil beschäftigt Biofrontera. Das Landgericht Köln hat im Dezember entschieden, dass die Zustimmungsbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat im Oktober 2021 zum Börsengang der Bionfrontera Inc in den USA durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen rechtswidrig waren. Man habe die vorherige Genehmigung des IPOs durch die Hauptversammlung demnach rechtswidrig nicht eingeholt.
Das Gericht führt in seiner Begründung aus, dass Biofrontera einen kolossalen Kontrollverlust durch die Billigung des Börsengangs eingeleitet habe. So konnten Drittinvestoren die Mehrheit an Biofrontera Inc unter Verzicht auf Ausübung des Bezugsrechts der Muttergesellschaft übernehmen. Durch diesen Kontrollverlust hat Biofrontera, so das Gericht, erhebliche Vermögensverluste erlitten. Gleiches gilt für die Aktionäre der Leverkusener.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Zudem bleibt der Börsengang an sich von dem Urteil unberührt.
Probleme könnte es noch für die damaligen Vorstände und Aufsichtsräte von Biofrontera (WKN: 604611, ISIN: DE0006046113, Chart, News) geben, die inzwischen alle aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Ihnen wurden Streitverkündungsschriften zugestellt. Dabei geht es um mögliche Schadensersatzansprüche.