DAX: Konsolidierung nach dem Rekordhoch - UBS
Nach dem Anstieg auf das neue Rekordhoch am Vortag ist es im DAX gestern zu einer Konsolidierung gekommen. Rückblick: Nach der schwächeren Sitzung vom Vortag – am Mittwoch war der DAX trotz des Anstiegs auf das neue Allzeithoch mit einem Minus von 0,3% auf 26.126 aus dem Handel gegangen – liefen die heimischen Blue Chips gestern überwiegend seitwärts. Zwar ging es nach dem Opening bei 26.116 zunächst auf das Tagestief bei 26.082 zurück, dort federten die Notierungen jedoch nach oben ab und schoben sich in der Spitze bis auf 26.229 Punkte. Mit dem Endstand von 26.140 brachte der Index schließlich ein kleines Plus über die Ziellinie.
Ausblick
Aus charttechnischer Sicht kann die gestrige Sitzung vorerst als typischer Konsolidierungstag gewertet werden.
Das Long-Szenario
Auf der Oberseite geht der Blick weiterhin in Richtung des Tageshochs vom Dienstag, das bei 26.267 die erste kleinere Hürde bildet. Gelingt dort der Break, würde es bereits um das aktuelle Rekordhoch bei 26.404 gehen. Brechen die Notierungen oberhalb dieses Levels auf neue historische Höchststände aus, wäre der weitere Weg zunächst frei von nennenswerten Hindernissen.
Das Short-Szenario
Dreht der DAX hingegen vor dem Wochenende nach unten ab, müsste unterhalb des gestrigen Tagestiefs auf die 26.000er-Marke geachtet werden. Darunter sollte das Zwischenhoch vom 6. Juli bei 25.900 stützend wirken, ehe es um das Januar-Top bei 25.508 gehen dürfte. Eine Etage tiefer würden dann das Mai- und das Februar-Hoch bei 25.438 bzw. 25.406 in den Fokus rücken, bevor das offene Gap vom 27. Juli bei 25.099 geschlossen werden könnte. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Test des kurzfristigen GD50 (aktuell bei 25.106 Punkten) bzw. der 25.000er-Schwelle einkalkuliert werden.
Disclaimer: Der Text ist eine Kolumne der UBS. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!
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