BayWa einigt sich auf Eckpunkte für angepasste Sanierung
Der Vorstand der Baywa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den beiden Großaktionären – der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs-AG und der Raiffeisen Agrar Invest AG – grundsätzlich auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Sanierungsvereinbarung verständigt. Die Verständigung steht noch unter Gremienvorbehalt und soll bis Herbst 2026 in eine verbindliche Vereinbarung überführt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Verlängerung des Sanierungszeitraums und eine Streckung der Finanzverbindlichkeiten bis Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung. Zusätzlich sollen die Finanzierungspartner Verbindlichkeiten von bis zu 700 Millionen Euro in ein nachrangiges Instrument umwandeln, um das wirtschaftliche Eigenkapital zu stärken. 4investors.de als bevorzugte Quelle bei Google festlegen Damit sehen Sie unsere Börsen- und Aktiennews häufiger in Ihren Google-Suchergebnissen.
Zur Absicherung der Gläubiger sollen die beiden Großaktionäre, die zusammen rund 67,1 Prozent der Aktien halten, ihre Anteile zunächst auf einen Treuhänder übertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen zurück, sofern die Aktionäre im Rahmen einer für 2029 geplanten Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro bereitstellen; andernfalls darf der Treuhänder die Aktien verkaufen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat bleibt davon unberührt.
Operativ soll sich BayWa stärker auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe konzentrieren. Der Bereich Wärme und Mobilität soll bis Ende 2029 verkauft werden, die Erlöse überwiegend zur Schuldentilgung dienen. Bei der parallel laufenden Sanierung der Tochter BayWa r.e. wurde zudem vereinbart, die Anteile an einen Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und den späteren Verkauf begleiten soll – womit die Gesellschaft bei BayWa entkonsolidiert wird. Aus diesem Verkauf sollen Verbindlichkeiten von bis zu 900 Millionen Euro zurückgeführt werden.

