sdm SE: Kapitalerhöhung scheitert an Handelsregisterfrist
Die sdm SE muss eine im Januar 2026 beschlossene Kapitalerhöhung rückabwickeln. Da die Eintragung ins Handelsregister nicht bis zur gesetzlichen Frist am 31. Mai 2026 erfolgen kann, werden die Zeichnungen von 380.166 Aktien zum Gesamtausgabebetrag von 479.009,16 Euro unwirksam.
Die Gesellschaft ist nun verpflichtet, den Zeichnern den Ausgabebetrag von 479.009,16 Euro zuzüglich möglicher Zinsen zurückzuzahlen. Der geplante Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung entfällt für das seit Mitte April insolvente Unternehmen damit vollständig.
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