BGH-Vorlage an den EuGH: Ein Meilenstein für Anleger im Dieselskandal - Nieding + Barth
Der Bundesgerichtshof hat im Kapitalanleger-Musterverfahren zum Dieselskandal zentrale Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein – nicht nur im konkreten Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE), sondern für den gesamten Kapitalmarkt.
Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Kenntnisse von Vorstandsmitgliedern, die zugleich Organfunktionen bei der Volkswagen AG und bei der PSE innehatten, der börsennotierten Holdinggesellschaft zuzurechnen sind. Anleger machen geltend, dass der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über wesentliche Risiken aus dem Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen informiert wurde.
Das Oberlandesgericht Stuttgart in Vorinstanz hatte eine weitergehende Beweisaufnahme abgelehnt und dies unter anderem mit angeblichen Verschwiegenheitspflichten aus den parallelen Organfunktionen begründet. Der Bundesgerichtshof ist dieser Sichtweise ausdrücklich nicht gefolgt. Er hält eine umfassende Sachaufklärung grundsätzlich für erforderlich und macht deutlich, dass sich Vorstandsmitglieder nicht pauschal auf Vertraulichkeit berufen können, um eine Aufklärung zu verhindern.
Aus Anlegersicht ist das von zentraler Bedeutung. Wenn für den Kapitalmarkt wesentliche, potenziell kursrelevante Informationen vorliegen, reicht ein formaler Hinweis auf Verschwiegenheitspflichten nicht aus. In solchen Fällen muss zumindest eine Entscheidung des Gesamtvorstands darüber herbeigeführt werden, ob und wie diese Informationen konzernintern weiterzugeben sind. Genau diese Fragen hat der BGH nun als klärungsbedürftig angesehen.
Da einzelne Aspekte unionsrechtliche Bezüge aufweisen – etwa zur Bestimmung des anwendbaren Rechts und zur Zurechnung von Wissen in Konzernstrukturen –, wird nun der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden. Dessen Urteil dürfte weit über den Dieselskandal hinaus Wirkung entfalten. Es geht um grundlegende Maßstäbe für Transparenz, Konzernverantwortung und den Schutz von Anlegern in komplexen Unternehmensstrukturen.
Für den Kapitalmarkt ist die Vorlage an den EuGH ein wichtiges Signal: Aufklärung und Transparenz dürfen nicht an formalen Argumenten scheitern. Die Entscheidung kann dazu beitragen, das Vertrauen von Investoren in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktrechts nachhaltig zu stärken.
Klaus Nieding ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen rund um Investoren- und Kapitalanlegerinteressen. Er ist Mitgründer und geschäftsführender Partner der Kanzlei Nieding + Barth in Frankfurt am Main, die im vorliegenden Fall die Kläger vertritt.
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