Gerresheimer: Neuigkeiten zur BaFin-Bilanzkontrolle
Die Gerresheimer AG hat erste Ergebnisse einer externen Untersuchung zu Umsatzrealisierungen aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen im Geschäftsjahr 2024 vorgelegt. Eine beauftragte Kanzlei prüft, ob die Voraussetzungen für die Erfassung bestimmter Umsätze im Abschluss 2024 vorlagen.
Anlass ist eine von der BaFin im September 2025 eingeleitete Prüfung des Konzernabschlusses zum 30. November 2024. Im September hatte Gerresheimer noch betont, „dass diese Umsätze und Gewinne im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften periodengerecht im Geschäftsjahr 2024 bilanziert wurden”.
Im Fokus des Verfahrens stehen Bestellungen, die im letzten Drittel des Geschäftsjahres mit Bill-and-Hold-Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Diese Umsätze beliefen sich nach Angaben von Gerresheimer 2024 auf insgesamt 28 Millionen Euro bei Gesamterlösen von 2,036 Milliarden Euro.
Laut Meldung des Düsseldorfer Unternehmens vom Samstagabend ergaben sich aus der Untersuchung neue Erkenntnisse, wonach bei einem Vertrag über rund 3 Millionen Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung im Geschäftsjahr 2024 überwiegend nicht erfüllt waren.
Gerresheimer lässt nun alle weiteren Bill-and-Hold-Vorgänge aus dem Jahr 2024 von der Kanzlei vollständig aufarbeiten und will dabei mit der BaFin zusammenarbeiten. Ziel sei eine vollständige und transparente Klärung der Sachverhalte, so das Unternehmen.
