Cantourage reagiert auf Cannabis-Gesetz mit stärkerem Auslandsengagement

Die Bundesregierung hat einen Kabinettsbeschluss zu Änderungen bei der Verschreibung und Abgabe von medizinischem Cannabis vorgelegt. Nach dem Entwurf soll die Erstverschreibung künftig nur nach persönlichem Arztkontakt möglich sein. Folgeverschreibungen wären unter denselben Bedingungen pro vier Quartale erlaubt, dazwischen auch per Telemedizin. Zudem sollen Cannabisblüten ausschließlich in Apotheken vor Ort ausgegeben werden.
„Wir halten die vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen für falsch, da der Zugang zu medizinischem Cannabis dadurch erschwert wird, die Nachfrage nach Cannabis-Blüten zumindest vorübergehend sinken könnte und damit eine Wachstumsbranche sowie Arbeitsplätzen in Deutschland gefährdet werden”, so Philip Schetter, CEO von Cantourage, am Mittwoch.
Cantourage beobachtet den Gesetzgebungsprozess und richtet seine Geschäftstätigkeit auf mögliche Folgen im deutschen Markt aus. Das Unternehmen erweitert seit einiger Zeit seine Präsenz in anderen europäischen Ländern, darunter Polen und Großbritannien. Diese Märkte gewinnen im Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
In Deutschland passt Cantourage die Zusammensetzung seines Produktangebots an, um auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Die Cantourage Aktie (WKN: A3DSV0, ISIN: DE000A3DSV01, Chart, News) notiert bei 3,03 Euro mit 16,76 Prozent im Minus.