Helma Eigenheimbau: Ringen um die Rettung und StaRUG-Gefahren für Aktionäre
Helma Eigenheimbau hat am Vorabend einen Zwischenstand zu den laufenden Finanzierungsgesprächen abgegeben. Sonderlich konkret zum Stand der Gespräche wird der stark angeschlagene Baukonzern dabei nicht. Ausnahme sind zum einen die erneuten Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen, kurz StaRUG.
Was Aktionären hier konkret droht, bleibt aber noch offen: „Ob und welche Maßnahmen im Zuge der finanziellen Restrukturierung gegebenenfalls erforderlich werden, ist nach derzeitigem Stand noch offen und hängt insbesondere von den weiteren Gesprächen zur Finanzierungsstruktur ab“, meldet Helma Eigenheimbau (WKN: A0EQ57, ISIN: DE000A0EQ578, Chart, News). Bei Leoni hatte die Anwendung von StaRUG zu einem Totalverlust für die Aktionäre geführt.
Zum anderen wurde eine bereits im Juli getroffene Vereinbarung zwischen Helma und Kreditgebern verlängert: Diese umfasst insbesondere Regelungen zu Tilgungs- und Kündigungsrechten von bestehenden Kreditverbindlichkeiten und gilt nun bis zum 8. Dezember.
Im Juli hatte die Gesellschaft noch angekündigt, dass man ein Konzept zur Restrukturierung bis Ende Oktober ausarbeiten wolle. Das scheint nicht gelungen, wie sich aus der Meldung schließen lässt. Man sei nach wie vor in Gesprächen mit Finanzierungspartnern und arbeite „gemeinsam mit diesen an einer Umsetzung der finanziellen Restrukturierung des Unternehmens“. Das Konzept, das auch StaRUG-Komponenten enthalten könne, sei in der Finalisierung. Man wolle mit diesem das Kerngeschäft stärken und ein „Re-Design der Finanzierungsstruktur“ vornehmen. Welche Kröten die Aktionäre der Gesellschaft dabei schlucken werden müssen, bleibt abzuwarten.