Vonovia verzichtet nach „Mietendeckel”-Urteil auf 10 Millionen Euro Miet-Nachzahlungen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute den Berliner „Mietendeckel” gekippt hat, hat Vonovia Stellung zu möglichen Nachforderungen von Mieten genommen: „Wir haben uns deshalb entschieden, keine Mieten nachzufordern, die uns jetzt aufgrund der Entscheidung rechtlich zustehen würden”, sagt Vonovia-Chef Rolf Buch am Donnerstag. Buch bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als folgerichtig, „auch war der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen”, so der Manager.
Die Höhe der Mietnachzahlungen, auf die man verzichte, beziffert Vonovia auf 10 Millionen Euro. Man wolle damit zudem ein Signal setzen, „dass es keine weitere Eskalation rund um bezahlbares Wohnen in der Hauptstadt geben darf”, so Buch.
Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings keine inhaltliche Bewertung des „Mietendeckels” getroffen. „Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat”, heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht weiter: „Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.”