Grammer setzt sich vor Gericht gegen Hastor durch
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat ein Einberufungsverlangen der Firmengruppe um die Investorenfamilie Hastor für eine außerordentliche Hauptversammlung bei Grammer zurückgewiesen. Das Verlangen sei „rechtsmissbräuchlich und damit im Ergebnis unzulässig“, so das Gericht laut Grammer. Damit bestätigt das Oberlandesgericht Nürnberg eine frühere Entscheidung des Bamberger Amtsgerichts.
„Für die Aktionäre herrscht nun dahingehend Klarheit, dass auch bei einer möglichen Abberufung von mehr als drei Aufsichtsratsmitgliedern nur drei neue Mitglieder gewählt werden dürfen. Mögliche Vakanzen würden dann über gerichtliche Bestellungen aufgefüllt. Damit wäre es dem Investor Cascade nicht möglich, bei einer Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung bereits den Aufsichtsrat zu dominieren“, so Grammer. Im Streit mit Hastor sei man „weiter offen für Gespräche ohne Vorbedingungen mit Cascade“.
Mehr zu der Situation des Unternehmens lesen sie im jüngsten 4investors-Interview mit Grammer-Finanzvorstand Gérard Cordonnier: ...hier weiterlesen. AM Montag hat das Unternehmen zudem Quartalszahlen vorgelegt: wir berichteten.
Die Grammer Aktie notiert im XETRA-Handel bei 51,89 Euro mit 1,72 Prozent im Minus. Die komplette News des Unternehmens: hier klicken.