Finanzgericht lehnt Steueraussetzungsantrag der Deutsche Konsum REIT-AG ab
Die Deutsche Konsum REIT-AG muss Steuerforderungen in Millionenhöhe begleichen: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat ihren Antrag auf Aussetzung der Körperschafts- und Gewerbesteuern für die Jahre 2016 bis 2021 abgelehnt. Darüber hinaus bleiben die Vorauszahlungen für die Jahre 2022 und 2023 unberührt. Laut Gericht bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide. „Der Beschluss wurde vom Gericht für unanfechtbar erklärt”, so das Immobilien-Unternehmen aus Potsdam.
Obwohl das Finanzamt Potsdam die Einsprüche der Deutsche Konsum REIT (WKN: A14KRD, ISIN: DE000A14KRD3, Chart, News) gegen die Steuerbescheide noch prüft, muss das Unternehmen jetzt rund 16,2 Millionen Euro an Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2016 bis 2020 sowie Vorauszahlungen für 2022 und 2023 zahlen. Die Steuerzahlungen sollen aus der verfügbaren Liquidität getätigt werden, bilanzielle Rückstellungen hatte die Gesellschaft bereits im Vorfeld gebildet.
Unabhängig von der aktuellen Steuerproblematik läuft das Hauptsache-Verfahren um den REIT-Status der Deutsche Konsum REIT weiter. Das Unternehmen prüft zurzeit alle Optionen in Bezug auf den laufenden Einspruch und ein mögliches Klageverfahren.