Terragon: Abstimmung geht in die zweite Runde
Eine Abstimmung ohne Versammlung bei Terragon hat nicht das notwendige Quorum erreicht. Die Investoren sollten bei dem Votum über Veränderungen an den Konditionen einer bis 2024 laufenden Anleihe abstimmen. Es ist normal, dass bei der ersten Versammlung, bei der ein Quorum von 50 Prozent benötigt wird, die Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann. Auch bei anderen Anleihen ist dies immer wieder zu beobachten.
Terragon beruft daher eine zweite Gläubigerabstimmung ein. Diese findet am 14. Juni in München statt. Dann liegt das Quorum bei 25 Prozent. Traditionell wird dieses bei den meisten Gläubigertreffen erreicht. Das Unternehmen ruft alle Investoren dringend zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts auf.
Terragon will Zinsen, die eigentlich am 24. Mai fällig geworden sind, erst am 31. Januar 2023 an die Investoren überweisen.
Vorstandschef Michael Held sagt: „Seit Bekanntgabe unserer Bitte um Stundung der Zinszahlung haben wir mit zahlreichen institutionellen und privaten Anlegern gesprochen und viel Zustimmung erhalten. In der nun anstehenden zweiten Gläubigerversammlung wird das Quorum gesenkt und das Prozedere zur Abstimmung vereinfacht. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vor Ort vertreten zu lassen.“
Held selber will über die Held Beteiligungen noch im Mai 2,4 Millionen Euro zur Liquiditätsstärkung von Terragon bereitstellen. Er erläutert: „Damit wird der erste Schritt zur Behebung der Situation schnell umgesetzt. Auch die weiteren Maßnahmen verfolgen wir intensiv. Ich bin optimistisch, dass wir auf dem eingeschlagenen Weg vorankommen werden.“