Eterna: Quorum verfehlt – Suche nach neuer Lösung
Auch die zweite Gläubigerversammlung von Eterna hat nicht den erhofften Erfolg gebracht. Man hat nicht das notwendige Quorum von 25 Prozent der Gläubigerstimmen erreicht. Damit war die Versammlung nicht beschlussfähig.
Die Gläubiger sollten über eine Stundung der Zinszahlungen einer bis 2024 laufenden Anleihe entscheiden. Dies konnte jedoch aufgrund des fehlenden Quorums nicht geschehen. Einzig die Bestellung von Klaus Nieding als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger war möglich. Ermächtigungen für den gemeinsamen Vertreter konnten mangels Beschlussfähigkeit nicht verabschiedet werden.
Die Veränderung bei den Zinsen ist für Eterna notwendig, da man im Mai die Covenant-Regeln eines Schuldscheindarlehens gebrochen hat. Mit den Gläubigern dieses Schuldscheindarlehens steht man daher in Verhandlungen, die von Eterna zuletzt als konstruktiv bewertet wurden. Diese Gläubiger forderten, dass die jährlichen Zinsen auf die Anleihe 2017/2024 nicht aus Mitteln des Emittenten gezahlt werden. Daher wollte man die Anleihebedingungen anpassen, um die Zinsen am Ende der Laufzeit zu zahlen.
Jetzt sucht man bei Eterna das Gespräch mit allen involvierten Parteien. Man will eine Lösung finden, wie man die Kündigung des Schuldscheindarlehens abwenden kann. Gleichzeitig soll die Sicherung der Finanzierung von Eterna erreicht werden.