Eterna lädt Gläubiger ein
Bei Eterna wird es eine zweite Gläubigerversammlung geben. Die erste Versammlung hat nicht das notwendige Quorum erreicht, um Änderungen an den Anleihebedingungen zu ermöglichen. Die zweite Versammlung soll am 16. Juli in Passau stattfinden.
Im Mai hat Eterna die Covenant-Regeln eines Schuldscheindarlehens gebrochen. Jetzt sollen die Investoren einerseits einen gemeinsamen Vertreter bestimmen, andererseits wird die Stundung der Zinszahlungen der Anleihe vorgeschlagen.
Eterna-Chef Henning Gerbaulet: „Wir bedauern es sehr, dass durch die anhaltend negativen COVID-19-Auswirkungen die von den Anleihegläubigern im Vorjahr mitgetragene Verlängerung der Gesamtfinanzierung wider Erwarten nicht ausreichend ist. Angesichts der Ergebnisse für das erste Quartal 2021 und dem daraus resultierenden Covenant-Bruch beim Schuldscheindarlehen befinden wir uns mit den Gläubigern des Schuldscheindarlehens in konstruktiven Verhandlungen.“ Gerbaulet fährt fort: „Unter anderen haben die Gläubiger des Schuldscheindarlehens in diesem Kontext gefordert, dass die jährlichen Zinsen auf die Anleihe 2017/2024 nicht aus Mitteln der Emittenten gezahlt werden. Daher ist eine erneute Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich.“
Laut Vorschlag von Eterna sollen alle aufgelaufenen Zinsen erst mit Endfälligkeit gezahlt werden.