Rocket Internet: BaFin hat keine Einwände

Beim geplanten Delisting von Rocket Internet müssen die Berliner den Aktionären mindestens ein gesetzlich vorgeschriebenes Rückerwerbsangebot machen. Der Mindestpreis entspricht dabei dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Ankündigung des Angebots. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat errechnet, dass dieser Preis bei 18,56 Euro liegt. Rocket Internet bietet den Aktionären 18,57 Euro an. Man muss den Preis somit nicht anpassen.
Die Offerte löst bei vielen Aktionären jedoch Kritik aus. Aus ihrer Sicht ist das Angebot zu niedrig. Man verweist dabei auf das Portfolio von Rocket Internet.
Die Aktien von Rocket Internet notieren unverändert bei 18,62 Euro.