YOC AG: Ärger mit der BaFin
Der YOC AG droht ein Bußgeld seitens der BaFin. „Hintergrund ist eine in den Halbjahresfinanzberichten 2016 und 2017 nicht enthaltene Versicherung der Geschäftsführung nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuches”, heißt es von Seiten des Unternehmens in einer Mitteilung am Montag. Man arbeite mit der Behörde bei der Aufarbeitung zusammen, so die Berliner.
„Die Richtigkeit des Zahlenwerks der Halbjahresabschlüsse sowie der betreffenden Jahresabschlüsse als solche steht nicht in Frage”, heißt es.
Völlig offen ist die Höhe eines möglichen Bußgelds. Die Summe stehe noch nicht fest und müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft berücksichtigen, so YOC.