Enterprise Holdings: Der nächste Schock für Investoren
Am Wochenende haben die neuen Verwalter von Enterprise Holdings eine Liste mit 20 Fragen und Antworten auf die Homepage der Gesellschaft gestellt. Dabei geht es um die Zukunft von Enterprise Holdings aber auch um die Anleihen des Unternehmens. Es werden neue Details bekannt, die nicht nur Investoren bisher anders gesehen haben dürften.
Ende Juli wurde klar, dass die Tochter Enterprise Insurance bilanziell überschuldet war. Künftige Erträge waren von dort nicht mehr zu erwarten. Damit wurde es für Enterprise Holdings schwierig bis unmöglich, den Verpflichtungen gegenüber Schuldnern, das schließt die Anleihegläubiger ein, nachzukommen. Somit ist auch Enterprise Holdings bilanziell insolvent. Man ist nach englischem Recht unfähig, die Gläubiger zu befriedigen.
Es werden aufgrund der Bestellung der Verwalter keine weiteren Zinszahlungen an Anleihegläubiger geleistet werden. Die Ansprüche der Anleihegläubiger entsprechen denen eines unbesicherten Schuldners.
Derzeit hat der Vorstand von Enterprise Holdings keine Befugnisse mehr, die Gesellschaft steht unter der Kontrolle der Verwalter. Diese werden bis zum 18. November einen Bericht erstellen und Vorschläge machen, wie der Fall weitergeht.
Immer wieder hatte Enterprise Holdings betont, dass das Geld für die Zinszahlung einer Anleihe Ende September auf einem separaten Bankkonto liege. Dabei handelt es sich aber nicht um ein notarielles Anderkonto. Somit wird das Guthaben auf diesem Sonderkonto zum Teil des Gesamtvermögens der Gesellschaft und wird auf alle Schuldner aufgeteilt werden. Beträge für eine Rückzahlung der Anleihen finden sich auf keinem Konto.
Die Verwalter halten es derzeit für unwahrscheinlich, dass die Anleihegläubiger den vollen Nominalbetrag zurückbekommen. Der Bericht am 18. November könnte dazu eventuell weitere Auskünfte geben. Unwahrscheinlich ist zudem, dass das Geschäft von Enterprise Holdings weitergeführt wird. Auch die immer wieder betonte Managing General Agent Lösung wird von den Verwaltern als unwahrscheinlich angesehen.