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Mologen entkommt Zahlungsunfähigkeit - Einigung mit Anleihe-Gläubiger

29.10.2018 07:59 Uhr - Autor: Michael Barck  auf twitter

Das Biotechunternehmen Mologen hat sich mit dem wichtigsten Gläubiger der beiden ausgegebenen Wandelanleihen geeinigt. Verhandelt wurde um einen Verzicht auf Anleihe-Kündigungen und eine Anpassung der Anleihebedingungen beider Wandelanleihen. Für die Berliner war die Lage bedrohlich: Kündigungsmöglichkeiten bei beiden Anleihen, die zur sofortigen Fälligkeit von 6,6 Millionen Euro geführt hätten, hätten Mologen in die Zahlungsunfähigkeit bringen können.

Wichtigstes Verhandlungsergebnis ist eine Senkung der Wandlungspreise bei beiden Anleihen: Beim 2024 fälligen Wertpapier soll der Preis von 7,50 Euro auf 2,74 Euro gesenkt werden. Zugleich soll sich der Zinssatz von 6 Prozent auf 8 Prozent erhöhen. Zudem wurde „für den Fall eines Kontrollwechsels in Bezug auf die Gesellschaft den Anleihegläubigern das Recht eingeräumt werden, die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu 103 Prozent des Nennbetrags zu verlangen”, meldet Mologen. Dieses Recht gelte bereits bei der zweiten Anleihe, die 2025 fällig ist. Hier soll der Wandlungspreis von 7,61 Euro auf 2,46 Euro sinken.

Bei beiden Wandelanleihen muss eine Gläubigerversammlung die Änderungen genehmigen. Können die Änderungen in den ANleihebedingungen nicht bis Mitte des kommenden Jahres umgesetzt werden, bestehen Sonderkündigungsrechte.

Die Mologen Aktie reagiert positiv auf die Neuigkeiten. Aktuelle Indikationen am frühen Montagmorgen notieren bei 3,45/3,60 Euro, nachdem Mologens Aktienkurs am Freitag bei 3,055 Euro (-3,32 Prozent) aus dem Handel ging.

Lesen Sie mehr zum Thema Mologen Holding im Bericht vom 19.09.2018

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Die komplette News des Unternehmens

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger über den Verzicht von Kündigungen und die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025




DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Anleihe

MOLOGEN AG: Einigung mit dem Hauptanleihegläubiger über den Verzicht von Kündigungen und die Anpassung der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2016/2024 und der Wandelanleihe 2017/2025
26.10.2018 / 19:01 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber ... DGAP-News von Mologen Holding weiterlesen.

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