Adé Prepaid-Karten: Was sich für Händler und Kunden ändert
DGAP-Media / 23.06.2017 / 08:00
Kein Anonymer Verkauf von Prepaid-Karten ab dem 1. Juli 2017
Doppelter Identitätscheck verpflichtend für Mobilfunkbetreiber
Hohe Umsatzeinbußen für Einzelhändler erwartet
Berlin, 23. Juni 2017 - Als Teil des im vergangenen Sommers verabschiedeten Anti-Terror-Pakets dürfen ab dem 1. Juli keine Prepaid-SIM-Karten ohne Identitätsprüfung verkauft werden. Experten prognostizieren große Umsatzeinbrüche für den stationären Einzelhandel.
Einen Überblick über alle Änderung für Einzelhändler und potentielle Kunden gewährt der Finanzdienstleister Vexcash (www.vexcash.com), der mit einer Video-Identifikationslösung Abhilfe schaffen möchte.
In Deutschland waren im Jahr 2016 rund 60 Millionen Prepaid-SIM-Karten aktiv, was in etwa der Hälfte aller im Umlauf befindlichen SIM-Karten entspricht. Ab Juli diesen Jahres legt der Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest, dass beim Erwerb einer Prepaid-SIM-Karte ein zur Identifikation geeignetes Dokument - wie der Personalausweis - vorgelegt werden muss. Der Anbieter muss die so erhobenen Daten speichern. Außerdem erfassen sich Sicherheitsbehörden bei der Aktivierung der Karte, ob der Käufer auch der spätere Nutzer ist
Das ändert sich für Händler und Kunden
Zwar haben einige Einzelhändler bereits die Identifizierung und Registrierung in den Geschäftsalltag eingebunden, allerdings dürfte das gesamte Verfahren rund fünf Minuten in Anspruch nehmen - sofern es gesetzeskonform durchgeführt wird. Das könnte zu dramatisch langen Schlangen an den Kassen der Handelsketten führen. Wer das weder seinen Kunden noch Kassierern zumuten möchte, könnte zum Beispiel auf die Video-Identifikation über das Internet zurückgreifen.
Welche Daten der Kunden werden registriert?
Name
Anschrift
Geburtsdatum
Art des Ausweises
Ausweisnummer
ausstellende Stelle des Identitätsdokuments
Bei der Video-Identifikation halten Käufer ihren Ausweis und ihr Gesicht vor eine Webcam ihres heimischen Computers. Die Prüfung wird dann von eigens engagierten Spezialisten durchgeführt, die mit dem Livebild und Kontrollfragen die Identifikationsprüfung vornehmen. Damit sich Geschäft mit den Prepaid-SIM-Karten noch für die Händler rentiert, müssten die Tarife erhöht werden.
Alternative dazu könnten abgeschirmte multifunktionale Videoterminals - wie beispielsweise lokale Kreditantragsstellen mit beinhalteter Videoident und Online-Unterzeichnungsfunktion - zur Identifizierung sein, an denen Kunden ihre Karte direkt freischalten können. "Gerade kleinere Einzelhändler könnten so ein zweites Geschäftssegment aufbauen, welches mit den Provisionseinnahmen Umsatzeinbußen entgegenwirken kann", sagt Najma Gilani, die für den Vertrieb der Vexcash-Terminals am Standort Berlin tätig ist.
Durch das Gesetz könnte natürlich auch ein neuer Markt für gebrauchte SIM-Karten entstehen. Alternativ bietet das EU-Ausland weiterhin die Möglichkeit, Prepaid-Karten ohne Identifikationsprüfung zu erstehen. Zwar wird in Belgien zum Sommer hin der Marktführer Aldi-Talk eingestellt - ebenfalls wegen verschärfter Terrorgesetze - aber in Österreich, Tschechien und weitere Ländern der EU bleiben Prepaid-Sim-Karten auch ohne Identitätsprüfung erhältlich.
Weitere Informationen über das Videoident-Verfahren sind hier zu finden: https://www.vexcash.com/blog/videoident-sichere-online-identifikation/
Über Vexcash
Die Vexcash AG ist ein Anbieter von Kurzzeitkrediten mit Sitz in Berlin. 2012 von Manuel Prenzel gegründet vermittelte sie bislang 200.000 Kredite und war die erste Plattform ihrer Art. Bisher wurden über 400.000 Kreditanfragen mit einem angefragten Kreditvolumen von ca. 387 Millionen Euro bearbeitet. Vexcash plant bis 2019 den Kundenstamm auf über 1 Million auszubauen. Über die Internetseite von Vexcash können Nutzer einen Kreditantrag stellen, der bei entsprechender Bonität zumeist innerhalb weniger Minuten geprüft, bewilligt und ausbezahlt wird.
Pressekontakt: Klaas Geller | klaas.geller@tonka-pr.com | +49.157342 85875
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Tonka GmbH
Schlagwort(e): Handel
23.06.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
585575 23.06.2017