DGAP-Adhoc: Vorstand und Aufsichtsrat der Oppmann Immobilien AG beschließen Vorschlag zur Aussetzung der Dividendenzahlung, Virtuelle Hauptversammlung am 2. September 2020
DGAP-Ad-hoc: Oppmann Immobilien AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat der Oppmann Immobilien AG beschließen Vorschlag zur Aussetzung der Dividendenzahlung, Virtuelle Hauptversammlung am 2. September 2020
18.06.2020 / 13:38 CET/CEST
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Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Oppmann Immobilien AG
Vorstand und Aufsichtsrat der Oppmann Immobilien AG beschließen Vorschlag zur Aussetzung der Dividendenzahlung
Virtuelle Hauptversammlung am 2. September 2020
Würzburg, 18. Juni 2020
Vorstand und Aufsichtsrat der Oppmann Immobilien AG haben heute beschlossen, der diesjährigen Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn des Jahres 2019 auf neue Rechnung vorzutragen und für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende auszuzahlen.
Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 2. September 2020 einzuberufen und in Anbetracht geltender Restriktionen und zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter als virtuelle Veranstaltung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, durchzuführen. Einzelheiten zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung werden der noch zu veröffentlichenden Einladung zu entnehmen sein.
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