K+S: „Volle Dividendenfähigkeit”
K+S wird die gesetzliche Deckelung des Strom- und Gaspreises nicht in Anspruch nehmen. Der Vorstand der K+S AG habe beschlossen, von der gesetzlich festgelegten Preisbegrenzung für Strom und Gas, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, keinen Gebrauch zu machen. Man begrüße jedoch grundsätzlich die Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Unternehmen, so der Düngemittel- und Rohstoffkonzern aus Kassel am Montag.
„Damit bleibt die volle Dividendenfähigkeit erhalten“, sagt K+S-Vorstandschef Burkhard Lohr. Man habe „sehr vorausschauend gehandelt” und den Bedarf an Erdgas für das kommende Jahr „preislich bereits fast vollständig gesichert”, so Lohr.
K+S beziffert ihren durchschnittlichen Erdgaspreis auf 5 Cent/KWh für die für das Jahr 2023 festgelegten Mengen - so habe man „eine hohe Planbarkeit bei den Energiekosten” und decke zudem einen großen Teil des Strombedarfs durch die eigene Stromproduktion ab.
Die zuletzt wieder spürbar gefallene Aktie von K+S (WKN: KSAG88, ISIN: DE000KSAG888, Chart, News) notiert am Montagvormittag bei 18,755 Euro mit 0,56 Prozent über dem XETRA-Schlusskurs vom Freitag. Der Blick auf den Chart zeigt in der Nähe liegende starke Unterstützungen in den Zonen oberhalb von 18,11 Euro und vor allem oberhalb von 17,52 Euro.