CTS Eventim zieht gegen das Bundeskartellamt vor Gericht
CTS Eventim will sich gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts gerichtlich zur Wehr setzen, die dem Unternehmen die Verwendung von Exklusivvereinbarungen mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen untersagt. „Die betreffenden Klauseln sehen vor, dass die Vertragspartner Tickets ausschließlich oder zu einem erheblichen Anteil nur über das CTS-System „Eventim.net“ vertreiben dürfen. Das Bundeskartellamt sieht in diesen Vereinbarungen einen kartellrechtlich verbotenen Missbrauch von Marktmacht und hat CTS Eventim nun aufgegeben, die Verträge innerhalb von vier Monaten anzupassen”, heißt es am Montag von Seiten der Behörde in einer Mitteilung.
An der Entscheidung übt das Unternehmen harte Kritik. Das Kartellamt verkenne den lebhaften Wettbewerb in der Branche, so die Münchener, die der Behörde vorwerfen, das Verfahren mit einer vorgefassten Überzeugung begonnen zu haben. „Sämtliche Ermittlungen in dem über drei Jahre laufenden Verfahren waren offenbar darauf ausgerichtet, diese Überzeugung zu bestätigen”, so CTS Eventim. Das Kartellamt habe sich nicht in ausreichendem Maße mit Gegenargumenten beschäftigt.
Im XETRA-Handel an der Frankfurter Börse notiert die CTS Eventim Aktie bei 40,445 Euro mit 1,15 Prozent im Minus.