creditshelf: Die Finanz-Probleme eskalieren - Schutzschirmverfahren notwendig
Schon lange schleppen sich die Verhandlungen von creditshelf mit dem eigenen Großaktionär Obotritia Capital aus dem Einflusskreis des Investors Rolf Elgeti um neue Gelder hin - nun sind die Gespräche gescheitert. Mit drastischen Konsequenzen für das Unternehmen: creditshelf wird ein Schutzschirmverfahren gemäß Insolvenzordnung beantragen müssen.
„Konkret geht es um die ausgebliebenen Zahlungen a) einer durch die Obotritia rechtsverbindlich zugesagten und seitens creditshelf ordnungsgemäß abgerufenen Darlehenstranche aus dem Gesellschafterdarlehensrahmenvertrag und b) einer durch die Obotritia rechtsverbindlich zugesagten und durch das Finanzierungsvehikel Silver Bullet Funding DAC ordnungsgemäß abgerufenen Junior-Tranche”, so das Fintech-Unternehmen aus Wiesbaden. Obotritia werde den „vertraglichen Verpflichtungen nach Ablauf einer Frist gegenüber creditshelf und deren wesentlichen Finanzierungsvehikeln nicht nachkommen”, so die Einschätzung des creditshelf-Vorstands.
Damit sieht creditshelf auch Obotritias Patronatserklärung als nicht mehr werthaltig und eine positive Fortführungsprognose für das eigene Unternehmen als nicht mehr erfüllt an. „Zur Zukunftssicherung wird creditshelf in Kürze ein Schutzschirmverfahren gem. § 270d InsO beantragen”, so creditshelf zu den Folgen. Man hofft nun auf neue Investoren. Verhandlungen laufen und seien in einem fortgeschrittenen Stadium, so das Unternehmen in der Nacht zum Freitag. Ob und wann diese abgeschlossen werden können, ist offen.
Die Zahlen für 2023 werden aufgrund der Entwicklungen schlechter als erwartet ausfallen. Der Umsatz des Geschäftsjahres 2023 liegt bei 4,3 Millionen Euro im unteren Bereich der Prognosespanne von 4 Millionen Euro bis 5 Millionen Euro. Der Verlust vor Zinsen und Steuern soll mit 5,5 Millionen Euro bis 6,5 Millionen Euro um bis zu 2 Millionen Euro höher als erwartet ausfallen und die Prognose damit deutlich verfehlen. Hintergrund sind laut creditshelf „insbesondere die notwendigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen als direkte Folge des Wegfalls der positiven Fortführungsprognose”.