ADO Properties und Adler Real Estate vor Zusammenschluss - wird auch Consus übernommen?
Im Immobiliensektor bahnt sich ein weiterer Zusammenschluss zweier börsennotierter Unternehmen an. ADO Properties und Adler Real Estate haben ein Business Combination Agreement unterzeichnet. Im Zuge des geplanten Zusammenschlusses sollen Aktionäre von Adler Real Estate je Anteilschein 0,4164 ADO-Aktien erhalten. Die Offerte basiere auf den EPRA-NAV´s beider Unternehmen zum Ende des dritten Quartals 2019, wie es in einer Mitteilung heißt. Dies sei ein Aufschlag von 17,33 Prozent auf den letzten Schlusskurs der Adler-Aktie vor Bekanntgabe der Transaktion, so ADO Properties. Bereits jetzt gibt es unwiderrufliche Zusagen zur Annahme der Offerte für 52 Prozent der Adler-Anteile.
Nach dem Zusammenschluss werde man als ADLER Real Estate Group firmieren, heißt es von Seiten der beteiligten Unternehmen. „Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wird über ein hochwertiges Portfolio verfügen, das sich über die wichtigsten deutschen Städte verteilt, und Zugang zu einer marktführenden Entwicklungsplattform und -pipeline haben”, sagt Thierry Beaudemoulin, Chief Executive Officer von ADO Properties. „Die Transaktion schafft einen signifikanten Wert für alle Gruppen von Anteilseignern und wird uns in eine starke Ausgangsposition für weiteres Wachstum bringen”, so Maximilian Rienecker, Co-CEO von Adler Real Estate.
Zudem hat ADO für 294 Millionen Euro eine strategische Minderheitsbeteiligung in Höhe von 22,18 Prozent der Anteile an der Consus Real Estate AG gekauft. Inklusive der Adler-Anteile an Consus kommt man in der Kombination auf rund 25 Prozent. Hinzu kommt eine Option auf weitere Anteile, sodass man den Anteil an Consus um weitere 51 Prozent und damit auf die Kontrollmehrheit ausbauen könnte. Verkäufer wäre Consus-Mehrheitseigner Aggregate Holdings, die in diesem Falle 0,2390 ADO-Aktien für jede Consus-Aktie bekäme. Beide Unternehmen wollen ab sofort bei Wohnbauprojekten eng zusammen arbeiten. So erhalte ADO ein Vorerwerbsrecht für den Fall eines Angebots von Dritten für gemeinsam entwicklte Wohnungsbauprojekte.