DGAP-Adhoc: Deutsche Telekom AG: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Telekom AG: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen
21.02.2020 / 01:07 CET/CEST
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Bonn, 21. Februar 2020
Deutsche Telekom: T-Mobile US, Inc. und Sprint Corp. ändern Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen
T-Mobile US, Inc. und Sprint Corporation haben eine Änderung ihrer Vereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement, BCA) zur neuen T-Mobile US beschlossen. Die Änderung hat auch die Zustimmung der Mehrheitsaktionäre beider Unternehmen, Deutsche Telekom AG und SoftBank Corp., Tokio, erhalten.
Wie im ursprünglichen BCA vereinbart, erhalten die Sprint-Aktionäre weiterhin ein festes Umtauschverhältnis von einer T-Mobile US-Aktie für jeweils 9,75 Sprint-Aktien. Darüber hinaus wird SoftBank entsprechend der Anpassung des BCA rund 48,8 Millionen Aktien, die sie bei der Fusion von T-Mobile US und Sprint erhält, beim Abschluss der Transaktion an die neue T-Mobile abgeben.
Unter Berücksichtigung dieser Klausel ergibt sich nach Vollzug ein effektives Umtauschverhältnis von ca. 11,0 Sprint-Aktien für eine T-Mobile-Aktie.
Nach dem Aktientausch und der Abgabe der Aktien durch Softbank werden die Deutsche Telekom und Softbank voraussichtlich rund 43 % bzw. 24 % der Anteile an der neuen T-Mobile US halten. Die verbleibenden 33 % der Aktien der neuen T-Mobile werden dann von außenstehenden Aktionären gehalten.
Im Zusammenhang mit der Aktienrückgabe durch SoftBank hat sich T-Mobile US bereit erklärt, die zurückgegebenen Aktien an Softbank wieder auszugeben, wenn die Aktie der neuen T-Mobile US während eines bestimmten Bewertungszeitraums bestimmte Kursziele erreicht.
Außerdem hat Softbank zugestimmt, die neue T-Mobile US für bestimmte Geschäftsrisiken der Sprint, die nach der Unterzeichnung identifiziert wurden, zu entschädigen.
Die Änderung verlängert auch die Mindest-Laufzeit des BCA bis zum 1. Juli 2020.
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die zuvor erklärte Prognose von T-Mobile hinsichtlich der Synergien, der langfristigen Rentabilität und der Cash-Generierung der neuen T-Mobile.
Der Zusammenschluss von T-Mobile und Sprint steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung weiterer Voraussetzungen.
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