DGAP-News: Deutsche Bank AG: Landgericht Köln spricht ehemaligen Aktionären der Postbank AG Nachzahlungsansprüche zu
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Deutsche Bank AG: Landgericht Köln spricht ehemaligen Aktionären der Postbank AG Nachzahlungsansprüche zu
20.10.2017 / 13:49
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Ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100); ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP)) die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG vom 7. Oktober 2010 in Höhe von 25 EUR angenommen haben, wurde mit Urteil vom 20. Oktober 2017 vor dem Landgericht Köln ein Nachzahlungsanspruch zuerkannt.
Darum geht es: Die Deutsche Bank AG hat am 7. Oktober 2010 den Aktionären der Deutschen Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel zu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamt also 57,25 Euro. Denn bereits im September 2008 vereinbarte die Deutsche Bank AG mit der Deutschen Post AG als damaliger Mehrheitseignerin die Übernahme der Postbank zum Preis von 57,25 Euro je Aktie. Den Klägern gelang im Prozess nun der Nachweis, dass die Deutsche Bank AG bereits vor Unterbreitung des Übernahmeangebotes an die übrigen Aktionäre die Kontrolle bei der Postbank innehatte, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.
Betroffen sind Aktionäre, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und das Übernahmeangebot angenommen haben. Aufgrund des nachgewiesenen "acting in concert" haben alle ehemaligen Aktionäre der Deutschen Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG 2010 angenommen haben, einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie. Im Maximalfall sieht die Deutsche Bank AG sich daher Nachzahlungsansprüchen von bis zu drei Milliarden Euro ausgesetzt.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner:"Geschädigte Aktionäre sollten jetzt noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 Klage erheben und ihre Ansprüche sichern."
Die Berliner Kanzlei Schirp & Partner bereitet derzeit weitere Klagen in der Form einer Sammelklage vor. Für diese neue Sammelklage ist die Kanzlei bereits von Aktionären mit einem Volumen von über 100 Mio EUR beauftragt worden, so dass sich das Prozesskostenrisiko für jeden Einzelnen verringert.Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner:"Wir sind für eine Klagewelle gegen die Deutsche Bank AG zur Verjährungshemmung zum Jahresende 2017 bestens gewappnet. Investoren sollten jedoch bereits möglichst frühzeitig Kontakt aufnehmen."
Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein. Ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG sollten daher jetzt handeln.
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