DGAP-News: Deutsche Bank AG: Musterverfahren wegen Postbank-Übernahme
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Deutsche Bank AG: Musterverfahren wegen Postbank-Übernahme
30.05.2017 / 08:25
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Seit 2015 ist die Deutsche Postbank AG eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Bank AG, doch die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme brechen nicht ab. Viele Alt-Aktionäre der Postbank AG (WKN 800100/ISIN DE0008001009) monieren, dass sie schon im Zuge des 2010 unterbreiteten Übernahmeangebotes von der Deutschen Bank AG übervorteilt wurden. Eine Reihe von Alt-Aktionären verklagt die Deutsche Bank AG deswegen vor dem Landgericht Köln, vertreten von der Berliner Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB. Die Kläger machen einen vertraglichen Nachzahlungsanspruch von 32,25 Euro je Postbank-Aktie geltend. Das ist viel Geld: Insgesamt können die Alt-Aktionäre der Postbank AG 1,6 Mrd. Euro verlangen, wenn den Klägern recht gegeben wird.
In diesen Prozess kommt nun neuer Schwung: Es wird ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeleitet. Alle bisher vorliegenden Musteranträge der Kläger wurden von Schirp Neusel & Partner gestellt.
Das Musterverfahren ist zum einen für die Kläger von Vorteil, weil sie dadurch eine einheitliche Antwort auf alle Rechtsfragen erhalten werden. Aber auch alle Alt-Aktionäre der Postbank AG, die bislang noch nicht geklagt haben, können profitieren. Denn auch letztere können sich kostengünstig und mit geringem Prozessrisiko dem Verfahren anschließen.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp Neusel & Partner:
"Das Musterverfahren ist konkurrenzlos günstig. Darin liegt eine Riesenchance für alle früheren Postbank-Aktionäre, die bislang nicht geklagt haben. Ich rechne mit einer Klagewelle gegen die Deutsche Bank AG."
Zum Ablauf der Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank AG hat im Oktober 2010 den Aktionären der Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel zu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamt also 57,25 Euro. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank AG bereits im September 2008, spätestens aber im Januar 2009, ein weitaus höheres Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten müssen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die tatsächliche Kontrolle über die Deutsche Postbank AG erworben, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.
Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp Neusel & Partner:
"Uns liegen Beweise vor, dass die Deutsche Bank AG bereits viel früher in der Postbank AG durchregiert hat, als sie offiziell zugibt. Dann hätte sie aber auch früher, und zu höheren Kursen, das Übernahmeangebot machen müssen."
Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein. Ehemalige Aktionäre der Postbank AG sollten daher jetzt handeln. Weitere kostenfreie Informationen erhalten geschädigte Investoren unter:
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Antje Radtke-Rieger
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