Air Berlin: Leichtes Aufatmen – Erfolg vor Gericht
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg genehmigt den Großteil der Code-Share-Flüge von Air Berlin und Etihad. Damit wird eine frühere Entscheidung aufgehoben, nach der die Flüge ab Januar verboten worden wären. 26 der 31 umstrittenen Flüge können bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März weiter fortgeführt werden.