Deutsche Börse: Neue Regeln für den Open Market
Obwohl die neuen Regelungen, die die Deutsche Börse am 14. Februar für das Handelssegment Open Market einführen will, für Anleger weitreichende Folgen haben könnten, haben die Nachrichten der Frankfurter bisher kaum ein Echo in der Öffentlichkeit erhalten.
Mit den neuen Regeln will die Deutsche Börse die Voraussetzungen für den wenig regulierten Freiverkehr deutlich verschärfen und so den Anlegerschutz verbessern. Das neue Regularium soll vor allem unseriösen Emittenten das Leben erschweren, über die viele Anleger in der Vergangenheit regelrecht abgezockt wurden. Wichtigste Neuerung ist, dass Unternehmen zukünftig einen Wertpapierprospekt vorlegen müssen. Alternativ hierzu müssen sie einen Mindest-Nennwert der Aktien von 0,10 Euro bzw. den entsprechenden Gegenwert in anderer Währung nachweisen und stichtagsbezogen ein Eigenkapital von mindestens 0,5 Millionen Euro bzw. den entsprechenden Gegenwert. Der niedrige Nennwert vieler Aktien war einer der Hauptkritikpunkte von vielen Experten.
Die neuen Voraussetzungen sollen nicht nur für Unternehmen gelten, die ihre Anteilsscheine neu listen lassen, sondern auch für bereits gelistete Companys, deren Heimatbörsen unregulierte Märkte sind. Letztere sollen während einer angemessenen Übergangsfrist – diese dürfte mehrere Wochen lang sein – Gelegenheit erhalten, sofern sie die neuen Voraussetzungen noch nicht erfüllen, dies nachzuholen und zum Beispiel einen Prospekt vorzulegen. Geschieht dies nicht, droht der Rauswurf aus dem Handel am Frankfurter Open Market. Für Anleger kann das Folgen haben, sofern die Aktien in Deutschland lediglich am Frankfurter Markt gehandelt werden und die Unternehmen die neuen Regeln nicht erfüllen können oder wollen – dann wäre ein Handel der Papiere wohl nur noch im Ausland möglich, mit entsprechenden teureren Kosten für An- und Verkauf.