Curevac: Neues vom Landgericht
Im Juni 2022 hat Curevac in Deutschland eine Patentverletzungsklage gegen BioNTech eingereicht. Es geht dabei um den Corona-Impfstoff. Vor dem Landgericht Düsseldorf kam es in dem Fall am 15. August zu einer Anhörung. Jetzt hat das Landgericht das Urteil über die Verletzung von Schutzrechten vertagt.
Zunächst müssen die zuständigen Patentämter die Gültigkeit der Schutzrecht bestätigen. Laut Mitteilung von Curevac kommt es meist nur dann zu Vertagungen, wenn die Schutzrechte wirklich verletzt wurden. Das gibt Curevac Hoffnung, dass das Landgericht Düsseldorf dies auch in diesem Fall so sieht.
Dazu Vorstandschef Alexander Zehnder: „Angesichts der Besonderheiten des deutschen Patentrechts, in dem über Patentverletzung und Gültigkeit in getrennten Verfahren entschieden wird, war die Vertagung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Feststellung der Gültigkeit der Schutzrechte zu erwarten. Wir sind von der Stärke unseres Portfolios an geistigem Eigentum überzeugt, und die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden.“