elumeo: Anfechtungsklage gescheitert
Die elumeo-Aktionärin Ottoman Strategy Holding ist mit einer Anfechtungsklage gegen ihre Nichtzulassung zur außerordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung vor dem Landgericht Berlin gescheitert. „Das Landgericht bestätigte die rechtmäßige Nichtzulassung, weil die OSH im Vorfeld der Hauptversammlung grob schuldhaft gegen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen und infolgedessen ihre Aktionärsrechte einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der besagten Hauptversammlung verloren habe”, meldet elumeo am Dienstag.