Gerry Weber: Gericht erlaubt vorläufige Eigenverwaltung

Gerry Weber hat mit dem heutigen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Rahmen der Insolvenzordnung die Börse geschockt. Verhandlungen um eine Rettung aus den finanziellen Schwierigkeiten waren zuvor geplatzt - wir berichteten. Obwohl die Pleite aufgrund jüngster Entwicklungen nicht ganz überraschend kommt, rauscht der Aktienkurs von Gerry Weber heute noch einmal heftig in die Tiefe. Bei 0,43 Euro liegt das Tief, aktuell notiert die Gerry Weber Aktie bei 0,628 Euro mit mehr als 63 Prozent im Minus.
Am Nachmittag hat das zuständige Bielefelder Gericht dem Antrag des Unternehmens auf vorläufige Eigenverwaltung stattgegeben. „Zur Unterstützung hat der Vorstand den insolvenzrechtlich erfahrenen und in der Modebranche sehr versierten Eigenverwalter und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Gerloff & Liebler Rechtsanwälte, hinzugezogen. In der Funktion eines Generalbevollmächtigten wird er insbesondere in verfahrens- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen koordinieren. Zum vorläufigen Sachwalter hat das zuständige Gericht Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, einen ebenso branchen- wie insolvenzrechtlich erfahrenen Sanierungsexperten, bestellt”, teilt Gerry Weber am Freitag mit.