Eusolag: Anleihe-Gläubiger müssen sich die Zinsen holen
Die Eusolag European Solar AG hat die technischen Probleme bei der Überweisung von Zinsen für eine Anleihe bisher nicht lösen können. Bereits im April hatte das Solarenergie-Unternehmen über die Probleme den Kapitalmarkt informiert - die Zinsen waren eigentlich schon Ende März fällig, wir berichteten.
„Entsprechend haben die Organe der Gesellschaft beschlossen, die Kuponzahlungen für das Jahr 22/23 endend am 29.3.23 an die Anleihegläubiger der Eusolag-Anleihe mit der ISIN DE000A3MQYU1 2022/2027 nun direkt, bilateral und unter Ausschluss des Clearstream Banking Systems auszubezahlen”, so das Unternehmen am Montag.
Anleihegläubiger sollen sich hierzu direkt an die Gesellschaft wenden. Benötigt werde hierzu unter anderem ein Bank-Depotauszug für die Anleihe ISIN: DE000A3MQYU1 per 29.3.23 sowie ein Formular, das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gstellt werden soll. Zur Identifikation des Depotinhabers benötige es zudem laut Eusolag noch eine rechtskräftige Ausweiskopie oder einen Handelsregistersauszug.
„Die im Vorfeld angekündigte Vorbereitung einer Abstimmung ohne Versammlung (§ 18 SchVG) wird eingestellt und nicht weiterverfolgt”, so Eusolag.