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Singulus Technologies bittet zur Abstimmung

17.04.2023 11:09 Uhr - Autor: Johannes Stoffels  auf twitter

Bild und Copyright: Singulus.

Anfang April hat Singulus Technologies die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erhalten. Diese sollen noch in diesem Monat veröffentlicht werden. Für den Jahresabschluss 2022 muss man einen neuen Abschlussprüfer bestellen. Dieser muss sich in die Materie zunächst einarbeiten. Wann der Abschluss 2022 daher vorliegt, ist bisher unklar. Hier will Singulus vorbeugen, denn eine verspätete Vorlage könnte zu Problemen mit den Investoren einer Anleihe führen.

Daher will Singulus Technologies die Anleihebedingungen ändern. Demnach soll eine verspätete Vorlage der 2022er Zahlen möglich sein, ohne dass die Investoren die Anleihe vorzeitig kündigen können. Hier soll es einen Puffer von 15 Monaten geben. Auch soll es weitere Änderungen in den Bedingungen hinsichtlich der Sicherheiten geben.

Investoren der Anleihe können über die veränderten Bedingungen vom 2. Mai bis zum 4. Mai abstimmen. Das Quorum liegt bei 50 Prozent. Sollte dies nicht erreicht werden, was bei solchen Voten recht normal ist, würde es in der Folge eine zweite Abstimmung geben. Dort würde das Quorum 25 Prozent betragen.

Die Anleihe von Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) hat ein Volumen von bis zu 12 Millionen Euro. Sie läuft bis 2026 und ist jährlich mit 4,5 Prozent verzinst.

In Frankfurt notiert die Anleihe derzeit bei 66 Prozent.

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