Singulus Technologies geht in die zweite Runde
Singulus Technologies hat vom 2. Mai bis zum 4. Mai eine Abstimmung durchgeführt, um die Bedingungen einer bis 2026 laufenden Anleihe zu verändern. Dabei geht es um den Zeitpunkt, bis wann man einen Jahresabschluss vorlegen muss.
Für 2022 könnte man die alten Bedingungen verfehlen, da man einen neuen Wirtschaftsprüfer bestellt, der sich in die Materie zunächst einarbeiten muss. Daher will man für die Vorlage des Berichts künftig einen Puffer von 15 Monaten haben. Dem müssen die Investoren zustimmen.
Bei der ersten Abstimmung war dazu ein Quorum von 50 Prozent notwendig. Dieses wird erwartungsgemäß nicht erreicht. Wie viele Gläubiger tatsächlich an der Abstimmung teilgenommen haben, wird nicht mitgeteilt. Es wird nun eine zweite Gläubigerversammlung geben, die am 30. Mai erfolgen soll. Dann liegt das Quorum bei 25 Prozent.
Die Anleihe von Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) hat ein Volumen von bis zu 12 Millionen Euro, sie wird jährlich mit 4,5 Prozent verzinst. Auf Tradegate notiert die Anleihe aktuell bei 70,0 Prozent.