SinnerSchrader: Gericht bestätigt Höhe der Abfindung
Erfolg für Accenture vor Gericht im Streit um die Höhe der Barabfindung beim mit SinnerSchrader geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. In erster Instanz hat das Landgericht Hamburg die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene Barabfindung als angemessen beurteilt. Geboten werden je SinnerSchrader Aktie ein Betrag von 10,21 Euro sowie eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto 0,27 Euro und netto 0,23 Euro, ebenfalls je SinnerSchrader Aktie. Andere Anträge wurden abgewiesen.
„Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden”, so SinnerSchrader.